Frauenbeauftragte

Frauen-Beauftragte

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Frauenbeauftragte zum festen Bestandteil von Werkstätten gemacht. In 2017 wurden deshalb nicht nur die Werkstatträte neu gewählt, sondern erstmals auch Frauenbeauftragte. Mit der Einführung von Frauenbeauftragten in Werkstätten macht der Gesetzgeber deutlich, dass er sich für die Vorbeugung von Diskriminierung und Gewalt stark macht und den eingeschlagenen Weg zur Selbstbestimmung konsequent weitergeht. Rechtliche Grundlage ist die bundesweit geltende Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO). Diese regelt die Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungspflichten der Frauenbeauftragten.

Erreichbarkeit

Die Frauenbeauftragten sind während unserer Öffnungszeiten erreichbar:

  • Montag – Donnerstag: 06:30 – 15.30 Uhr
  • Freitag: 06:30 – 13:45 Uhr

Außerdem ist eine Mitteilung über die „Kummerkästen“ möglich.
Bitte im verschlossenen Umschlag an die Frauenbeauftragte adressieren.

Aufgaben

Als Ansprechpartnerinnen auf Augenhöhe sollen Frauenbeauftragte die Rechte von weiblichen Werkstattbeschäftigten in den Bereichen Gleichstellung von Männern und Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung und Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt vertreten. Sie sollen die weiblichen Werkstattbeschäftigten über ihre Rechte informieren und dazu befähigen Grenzüberschreitungen jeglicher Art zu erkennen. Gleichzeitig gehört es zu ihren Aufgaben, im Austausch mit Werkstattleitung und Werkstattrat die Interessen dieser Frauen zu vertreten. Die Einbindung der Frauenbeauftragten in die Arbeit der Werkstattleitung und die des Werkstattrates ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Ebenso wichtig sind Vertrauenspersonen – sogenannte Unterstützerinnen, die die Frauenbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.

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