Berufsbildungsbereich

Im § 4 der Werkstättenverordnung werden die Aufgaben des Berufsbildungsbereiches im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes beschrieben. Aufgabe des Berufsbildungsbereiches ist es, den Mitarbeiter mit Behinderung so zu fördern, dass er im Anschluss an die Maßnahme in der Lage ist:

  • im Arbeitsbereich der Werkstatt wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen bzw.

  • im Arbeitsbereich eine qualifizierte Beschäftigung ausüben zu können oder

  • eine berufliche Tätigkeit oder Bildungsmaßnahme außerhalb der Werkstatt aufzunehmen.

Der Berufsbildungsbereich erstreckt sich in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Kostenträger über einen Zeitraum von zwei Jahren. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Berufsbildungsbereiches erhält der Mitarbeiter mit Behinderung ein Zertifikat.

Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich können an den Standorten Fürstenwalde, Seelow und Woltersdorf absolviert werden.

Die format gGmbH ist eine zugelassene Ausbildungsstätte nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).