Hinweisgebersystem
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
1. Einleitung & Zweck
Hinweisgebersystem: Sicher und vertraulich Verstöße melden
Transparenz und Integrität haben bei der format gGmbH höchste Priorität. Um Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Verstöße sicher und vertraulich – auf Wunsch auch anonym – zu melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt hinweisgebende Personen vor Repressalien.
2. Was kann gemeldet werden?
Sie können Verstöße melden, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Dazu gehören insbesondere:
- Straftaten (z. B. Betrug, Diebstahl, Korruption)
- Ordnungswidrigkeiten, soweit sie dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dienen
- Verstöße gegen Bundes- oder EU-Recht (z. B. Geldwäsche, Produktsicherheit, Datenschutzverletzungen)
- Verstöße gegen steuerrechtliche Pflichten oder Umweltschutzvorschriften
3. Ihre Meldekanäle
Sie haben folgende Möglichkeit, einen Hinweis abzugeben:
- Telefonisch: Sie erreichen unsere interne Meldestelle (Frau Stein) unter Tel.: +49 (0) 3361 59 22-0
4. Vertraulichkeit & Datenschutz
Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt. Niemand darf Sie aufgrund einer Meldung benachteiligen oder disziplinarisch belangen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Meldung jedoch hinreichend Grund zu der Annahme haben, dass die Informationen der Wahrheit entsprechen.


