Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich

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Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen

  • ob die Werkstatt für den behinderten Menschen die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist
  • welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen

 

Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate und wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Rehabilitationsträger durchgeführt.

 

Aufgabenstellung des Berufsbildungsbereiches ist es, den behinderten Menschen so zu fördern, dass er im Anschluss an die Maßnahme in der Lage ist

  • im Arbeitsbereich der Werkstatt wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen bzw.
  • im Arbeitsbereich eine qualifizierte Beschäftigung ausüben zu können oder
  • eine berufliche Tätigkeit oder Bildungsmaßnahme außerhalb der Werkstatt aufzunehmen

     

 

Der Berufsbildungsbereich erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren.